IGöV Zentralschweiz beschäftigte sich auch dieses Jahre wieder intensiv mit dem Fahrplanverfahren und machte dazu Eingaben an die zuständigen Stellen.
Das Fahrplanverfahren dient dazu, Ungereimtheiten im Fahrplanentwurf zu beseitigen. Konzeptionelle Änderungswünsche können meistens nicht berücksichtigt werden. Diese werden aber in die Überlegungen für zukünftige Änderungen der Angebotskonzepte einbezogen. Dieses Jahr vielen unsere Eingaben spärlicher aus, was auf die Zugersee Ost Streckensperre zurückzuführen ist. Die Eingaben von IGöV Zentralschweiz sind hier oder auch unter Publikationen - Fahrplanbegehren ersichtlich. Jean-Pierre Baebi, Steinen |
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Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Zentralschweiz ist ein politisch neutraler Verein, dessen Mitglieder sich aktiv dafür einsetzen, dass die bestehenden guten Angebote im Bereich des öffentlichen Verkehrs weiter ausgebaut und bestehende Lücken geschlossen werden. Archiv
Dezember 2020
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