Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Zentralschweiz

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Stellungnahmen der IGöV Zentralschweiz zum Fahrplanverfahren 2021

1/7/2020

Kommentare

 
IGöV Zentralschweiz beschäftigte sich auch dieses Jahr wieder intensiv mit dem Fahrplanverfahren und machte dazu Eingaben an die zuständigen Stellen.

Das Fahrplanverfahren dient dazu, Ungereimtheiten im Fahrplanentwurf zu beseitigen.

Konzeptionelle Änderungswünsche können meistens nicht berücksichtigt werden. Diese werden aber in die Überlegungen für zukünftige Änderungen der Angebotskonzepte einbezogen.

​Die Eingaben von IGöV Zentralschweiz sind hier oder auch unter Publikationen - Fahrplanbegehren ersichtlich.


Jean-Pierre Baebi, Steinen

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